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Titeldetails:
TitelDie verfassungsrechtliche Lage der geistlichen Kurfürstentümer Mainz, Trier und Köln am Ende des Alten Reiches.
Verfasser/in Czischke, H.
Publikationstyp Buch
Erschienen 1953
Mainz
Anmerkungen[Eingeschränkt waren die Landesherren der geistlichen Staaten durch Domkapitel und Stände, in Mainz allerdings nur durch das Domkapitel, da hier seit 1525 von einer ständischen Vertretung dem Kurfürsten gegenüber nicht mehr die Rede sein kann. Wie sich die Kurfürsten im Zeitalter des Absolutismus der Bevormundung durch die Domkapitel zu erwehren suchten, wird hier dargelegt. Doch blieb bis zum Ende der Kurstaaten in ihnen die landständische Verfassung wirksam, allerdings nicht mehr ganz in der alten Form, denn zum mindesten waren Ansätze für eine moderne Staatsform, wie sie sich in den weltlichen Territorien herausgebildet hatte, vorhanden. - Autorenreferat über die Diss. in Nassauische Annalen, 65 (1954), 277-278] | Mainz, Jur. Diss. 1953. [Maschinenschr.]
Umfang74 S.
Sachsystematik Recht allgemein |
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