Die geistliche Lebendigmachung der in Sünden todten Seele / auß dem 4. 5. und 6. Vers des II. Capitels der Epistel St. Pauli an die Epheser / schrifftmäßig erkläret: als der weyland Wohl-Edle und Wohl-Gelahrte Herr Friederich Philipps Johann Müller / des heiligen Ministerii sehr würdiger Candidadus, Den 29. Tag October 1717. auf den Kirchhoff zu Meisenheim / in sein Ruhe-Kämmerlein / bis zur künfftigen herrlichen Auferstehung / unter einer ansehnlichen Leich-Begleitung gebracht wurde: / von Philipps Peter Götz. - Zweybrücken : Nicolai, 1717. - 44 S. [36 s] {{{107t01167031}}} Signatur
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