| Dienhart,
Johann Peter Maria Ewald / 1902-1987
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Geburtsdatum | 14.04.1902
| Geburtsort | Bernkastel-Kues-Wehlen |
Sterbedatum | 21.06.1987
| Sterbeort | Morbach |
Fachgebiete | Politiker und historische
Persönlichkeiten |
Biogramm |
Herkunft: Sohn des Weingutsbesitzers und ehemaligen Lehrers Johann Peter Dienhart. -
Familienstand: verheiratet seit 1934 mit Maria Prösch aus Mülheim (Mosel), 8 Kinder
(weitere 4 Kinder nach 1945 geboren). - Religion: katholisch. - Ausbildung: 1908-1912 Volksschule in
Wehlen, dann Gymnasium in Bernkastel, Realschule in Kemperhof bei Koblenz und Reismannæsches
Institut in Paderborn, in der Untersekunda wegen Krankheit abgegangen, 1920/21 Wein-, Obst- und
Gartenbauhochschule in Geisenheim. - Beruf: Winzer und Weinhändler, ab 1921 im elterlichen
Weingut tätig, das er 1935 übernimmt. NSDAP: 1.3.1930 Eintritt in die NSDAP (Nr. 220431)
in Ürzig a. d. Mosel ("wegen schlechter Lage des Winzerstandes"); 1.10.1930
Parteimitgliedschaft wegen Nichtbezahlung der Beiträge wieder gestrichen (nicht vor Juli 1931
wieder als Parteimitglied geführt); März 1932-Sept. 1934 Kreisleiter von Bernkastel,
abgesetzt auf Anweisung des Gauleiters Simon mit dem Verbot des Tragens der Uniform des ehemaligen
Kreisleiters (nach eigener Darstellung hatte er sich wegen seiner Hochzeitsvorbereitungen geweigert,
am Reichsparteitag in Nürnberg teilzunehmen, woraufhin Simon ihn schriftlich von seiner
Absetzung unterrichtete; ein ihm von Simon angebotenes Amt in der Gauleitung habe er abgelehnt).
[[Anm.: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 856 Nr. 40709, Bl. 93; bei der Volksbefragung zum "Gesetz
über das Oberhaupt des Deutschen Reichsö vom 19.8.1934 gab es in Bernkastel-Kues nur
realtiv wenig Zustimmung wegen der Abneigung der Bevölkerung gegen Dienhart; auf vielen
Stimmzetteln fanden sich Bemerkungen wie: "Wir würden mit Ja stimmen, wenn Dienhart, dieser
Lump, nicht wäre" (Bundesarchiv Best. PK/B 302 Dienhart)]] "Strafverfahren": 1933 und 1934
insgesamt 12 Strafverfahren (Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung,
Nötigung, Amtsanmaßung, Meineid, Verleitung zum Meineid, Anstiftung zum Mord,
Beleidigung), durch Hitler selbst niedergeschlagen bzw. wegen Amnestie eingestellt (Dienhart
vergewaltigte im Sept. 1932 ein 16-jähriges Mädchen während einer gemeinsamen
Autofahrt in den Hunsrück; am 26.9.1932 versuchte er, eine bevorstehende Zwangsvollstreckung
bei seinem Vater dadurch zu verhindern, dass er dem Gerichtsvollzieher drohte, er werde mit einer
"Staffel Selbstschutz" bereitstehen, um diese zu verhindern) 1936 in Trier Verfahren wegen Meineids,
eingestellt (Dienhart hatte als Nebenkläger in einem Prozess unwahre Angaben gemacht;
Bestrafung erfolgte nicht, da Aussagen des Nebenklägers nicht als Zeugenaussage galten).
Nachkriegszeit: Noch am 9.3.1945 in Veldenz zur Wehrmacht eingezogen, gerät am 26.4.1945 bei
Ingolstadt in amerikanische Gefangenschaft, kommt ins Gefangenenlager Bretzenheim bei Bad Kreuznach,
dort am 15.5.1945 in die Abteilung für politische Häftlinge. Haft im Gefängnis
Wittlich, vorläufige Haftentlassung im Dezember 1948; die am 4.5.1949 von der Abwicklungsstelle
für die politische Säuberung in Rheinland-Pfalz ausgesprochene Anerkennung der
Entscheidung des British Review Board vom 4.7.1947 wird am 23.4.1951 wegen der zwischenzeitlich
ergangenen Verurteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit widerrufen, ein neues
Säuberungsverfahren eingeleitet; Säuberungsspruch vom 17.7.1951: Belasteter. Dienhart
verband eine persönliche Freundschaft mit Gauleiter Simon. Angeblich war sein Weingut 1932 mit
über 100.000 RM überschuldet und konnte durch die NS-Gesetze gerettet werden
(landwirtschaftlicher Vollstreckungsschutz, Erbhofgesetz, Entschuldungsgesetz). Während seiner
Amtszeit als Kreisleiter von Bernkastel galt er als "ein Schrecken der Gemeinde", ältester und
fanatischer Parteigenosse der Gemeinde (charakteristischer Ausspruch: "wer nicht mit uns ist, wird
zermalmt"), nach seiner Absetzung als Kreisleiter wurde er ruhiger. [[Anm.: Schr. des
Ortsbürgermeisters von Wehlen vom 15.5.1949 (Landeshauptarchiv Koblenz Best. 856 Nr. 40709, Bl.
32)]] Eigene Darstellung: "Vor der Machtergreifung hat man mich nicht ernst genommen ... nach der
Machtergreifung 1933 waren meine schlimmsten Gegner in der NSDAP ... Ich war hier als Kreisleiter
nicht mehr salonfähig, weil ich den Doktortitel nicht hatte." [[Anm.: Schr. Dienharts vom
13.7.1951 an den Öffentlichen Kläger bei der Spruchkammer Koblenz, Landeshauptarchiv
Koblenz Best. 856 Nr. 40709, Bl. 118 f.)]] Nach einem Autounfall (als Passagier eines Postautos) am
8.2.1950 gehbehindert und zu 100% erwerbsbeschränkt. Im Juli 1950 kann er nach vertraglicher
Einigung mit seinem Mieter wieder in sein Haus in Wehlen einziehen. Ein geplanter Umzug nach
Blaubeuren, wo er sich 1954 bereits ein Haus gekauft hat, scheitert 1955 daran, dass er den
Restpreis dafür nicht bezahlen kann sowie am Widerstand seiner Frau. -. 3.8.1945-7.3.1947 in
den britischen Internierungslagern Recklinghausen, Velen, Hemer bei Iserlohn und Eselheide bei
Paderborn, danach wohnhaft in Düsseldorf-Derendorf; 13.12.1946 Zwangsräumung seines Hauses
in Wehlen auf Veranlassung der französischen Sureté, seine Ehefrau muss zu ihren Eltern
nach Mülheim ziehen; Dienhart selbst kehrt am 22.5.1947 dorthin zurück und wird tags
darauf von der Sureté verhaftet (aufgrund einer Anzeige seines Mieters in Wehlen wegen
angeblicher Misshandlung und Tötung von abgestürzten kanadischen Fliegern), kann aber vor
seiner Überführung ins Internierungslager Diez in der Nacht zum 7.6.1947 aus dem
Militärgefängnis in Bernkastel-Kues entweichen und wieder in die britische Zone fliehen;
4.7.1947 Entscheid des British Review Board: Mitläufer; 10.10.1947 Verhaftung in
Düsseldorf, am 18.11.1947 Überführung ins Gerichtsgefängnis Bernkastel-Kues
(U-Haft); 13.1.1948-15.12.1948 zur Verfügung der französischen Militärregierung
gestellt (in Koblenz), ab 15.4.1948 Prozess vor dem Militärgericht in Bad Ems, dort am
12.8.1948 vom Vorwurf der Kriegsverbrechen (Tötung eines kanadischen Fliegers) freigesprochen,
aber wegen seiner Flucht im Juni 1947 mit 13 Monaten Gefängnis bestraft; in der
Revisionsverhandlung vor dem Tribunal général in Rastatt am 15.12.1948 auch davon
freigesprochen; 6.7.1948 Verurteilung durch das Landgericht Trier wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit in 4 Fällen, in 3 Fällen in Tateinheit mit Amtsanmaßung und
Freiheitsberaubung, in 2 Fällen mit Nötigung und in einem Fall mit gefährlicher
Körperverletzung zu 2 Jahren Gefängnis (Freiheitsberaubung durch Schutzhaft im Juli 1933:
Dienhart hatte 4 Personen inhaftieren lassen, die Gerüchte über seine Vergewaltigung und
die infolgedessen angeblich bevorstehende Geburt eines "kleinen Kreisleiters" in Umlauf gebracht
hatten; im Urteil wird zu seinen Gunsten berücksichtigt, "dass er zur Zeit der Taten
verhältnismässig jung war und ihm eine Stellung übertragen wurde, der er geistig
nicht gewachsen war, die ihn aber andererseits überheblich machte") --- [Daten übernommen
aus: Maier, Franz: Biographisches Organisationshandbuch der NSDAP und ihrer Gliederungen im Gebiet
des heutigen Landes Rheinland-Pfalz. Mainz [u.a.] : Verlag v. Hase & Koehler, 2007.
(Veröffentlichungen der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes
Rheinland-Pfalz ; 28)] |
Quellen | - Bundesarchiv
Best. PK/B 302 Dienhart. - Landeshauptarchiv Koblenz Best. 584/2 Nr. 273, Best. 655/213 Nr. 1718,
Best. 856 Nr. 40709. - Dorfey, Beate: "Goldfasane" oder Hoheitsträger der Kreise? Die
Kreisleiter im Gau Koblenz-Trier, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 29, 2003, S.
297-424. -
| GND-Nr. | 1051183014 |
Zitierlink |
http://www.rppd-rlp.de/pkc0066 |
Zuletzt bearbeitet: | 30.06.2009 |
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