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1176 Treffer in Sachgebiete > Recht allgemein — zeige 1001 bis 1025:

Dienst-Instruction für die Schultheißen des durchlauchtigsten Herzogs und Herrn, Herrn Wilhelm souveränen Herzogs zu Nassau etc. etc. Wilhelm / Nassau, Herzog / 1792-1839 1816

Feuer-Ordnung für die Stadt Stromberg 1814

(Rechtsstreit der Gebrüder Röchling in Saarbrücken gegen den Fürsten zu Nassau-Usingen wegen Rückzahlung einer Schuld). 1805

Eberhard Hang, Therese und Nannette Vorrath von Wallhausen : eine merkwürdige Kriminalgeschichte nach den Akten bearbeitet 1805

Kurze Darstellung nebst Bitte, die Ansprüche des fürstl. Hauses Wied auf den Theil des churtrierischen Landes, so auf dem rechten Rheinufer übrig geblieben, auch das auf demselben übrig gebliebene Stück von Chur-Kölln die alte Grafschaft Wied betreffend 1801

Handschriftlicher Haftbefehl für Hauptmann Lafitte : vom 4. Vendémiaire an 9 (26.09.1800) [Autograph] Reichensperger, Franz Joseph / 1768-1813 1800

Weitere kurze Uebersicht der so wohl ins Possessorium, als Petitorium einschlagenden Rechtsfragen über die zwischen dem Engelbertischen Mannstamme der Grafen zu Sayn-Wittgenstein und den Fürstlich-weiblichen Nachkommen dieser Linie streitige Erbfolge in das Mannlehen der Graffschaft Sayn : mit Gutachten, wie sie in gütliche, und bei deren Entstehung in Rechtswege dahin einzuleiten sey, daß die nach dem Westphälischen Frieden ex capite Amnestiae noch zu restituiren rückständige Grafen von Sayn in Statum, qui fuit ante Bellum tricennale, wieder eingesetzt, die Nachkommen der Saynischen Töchter aber mit dem Petitorio an das prävenirte Kaiserliche Kammergericht verwiesen werden Haas, Damian Ferdinand / 1726-1805 1799

Die Abtretung des linken Rheinufers und die Endschädigung nach rechtlichen und politischen Grundsätzen erwogen Rebmann, Andreas Georg Friedrich ¬von¬ / 1768-1824 1798

Kurze Uebersicht der ausführlichen Darstellung der in dem Mannlehen der Graffschaft Sayn und den dieser incorporirten Erblehen sowohl, als Allodial- und Stammgütern dem Engelbertischen Mannstamme der Herren Grafen zu Sayn-Wittgenstein nach dem alten Gewohnheitsrechte des hohen Adels, den besonderen Erbvereinen, und den deutschen sowohl, als gemeinen Lehenrechten, mit Ausschließung der Ernestinischen Frauen Töchter und Ihrer Fürstlich- und Gräflichen Nachkommen allein zustehenden Erbfolge Haas, Joseph Alois Ferdinand 1797

Rechtmäßigkeit des Verfahrens des kaiserlichen und Reichskammergerichts und Ungrund des Rekurses in Sachen der mehresten Kirchspiele der niederen Grafschaft Wied wider Herrn Fürsten zu Neuwied, sodann Herrn Fürsten zu Wied-Runckel und Herrn Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berlenburg 1794

Plantation des arbres da la liberté : le Préfet du Département de Rhin et Moselle, Aux Sous-Préfets et aus Maires du Département | [Einblattdruck] Boucquéau, Philippe / 1773-1834 1793

Churfürstlich-trierische verbesserte neue Wald- und Forst-Ordnung vom 31ten des Heumonates 1786 : mit Anlagen à Lit. A. bis E. inclusivè 1786

Churfürstlich-trierische verbesserte neue Wald- und Forst-Ordnung vom 31ten des Heumonates 1786 [Elektronische Ressource] : mit Anlagen à Lit. A. bis E. inclusivè 1786

Kurfürstlich-Trierische nähere allgemeine Verordnung wie es mit der Aufnahme neuer Bürger oder Gemeinds-Gliederen in Städten und auf dem Lande von nun an und in Zukunft gehalten werden solle Klemens Wenzeslaus / Trier, Erzbischof / 1739-1812 1779

Churfürstlich-Trierische erneuert, und verbesserte allgemeine Verordnung wie es bey Sterbfällen mit der Beerdigung, den Exequien, und sonst in Zukunft gehalten werden solle [Elektronische Ressource] Klemens Wenzeslaus / Trier, Erzbischof / 1739-1812 1778

Rechtliche Ausführung, daß nach dem in dem fürstlich Nassau-Katzenellen-bogischen Hause vorliegenden stammväterlichen Testament sowohl, als der darinnen errichteten Erbverein, so lang noch ein männlicher Stamm vorhanden, derselbe nicht nur ... weyland des Prinzen Wilhelms des IV. von Oranien und Fürsten zu Nassau ... contra die fürstlich Nassau-catzenellenbogische Herrn Stammsagnaten, modo des Prinzen von Oranien und Fürsten zu Nassau, Erbstadthalter der vereinigten Niederlande etc. etc. Hoheit 1776

Erneuert- und vermehrtes Land-Recht Des Ertz-Stiffts Trier : Durch den Hochwürdigst-Durchleuchtigsten Herrn Herrn Carl Ertz-Bischoffen zu Trier, Des Heil. Römischen Reichs durch Gallien und deß Königreich Arelaten Ertz-Cantzlern und Chur-Fürst, Bischoff zu Osnabrück, Administrator zu Prüm, Hertzog zu Lotharingen und Baar, des Ritterlichen Maltheser Ordens in Castillien und Legion Groß-Prior, &c. Auffgericht im Jahr 1713 | Zweyte Auflag, verbessert von denen in die erste, und auß dieser in die anderstwo nachgemachte Aufllagen fortgeschlichenen, ja noch vermehrten Druckfehleren. Mit neuem Register, und einigen Zusätzen Karl / Trier, Erzbischof / 1680-1715 1772

Erneuert- und vermehrtes Land-Recht des Ertz-Stiffts Trier : durch den hochwürdigst-durchleuchtigsten Herrn Herrn Carl Ertz-Bischoffen zu Trier, des Heil. Römischen Reichs durch Gallien und deß Königreich Arelaten Ertz-Cantzlern und Chur-Fürst, Bischoff zu Osnabrück, Administrator zu Prüm, Hertzog zu Lotharingen und Baar, des Ritterlichen Maltheser Ordens in Castillien und Legion Groß-Prior, etc. ; aufgericht im Jahr 1713 | 2. Aufl., verb. von denen in d. 1., u. auß dieser in d. anderstwo nachgemachte Aufl. fortgeschlichenen, ja noch verm. Druckfehleren 1772

Actenmäßiger Unterricht von dem Rechtsstreit über die Reichs- und Krayßabgaben, insonderheit aber die Cammer-Zieler von der Graffschaft Nieder-Isenburg-Grentzau, welcher an beyden höchsten Reichs-Gerichten zwischen ... dem hohen Ertz-Stifft Trier und dem Herrn Reichs-Cammer-Gerichts-Fiscali eines, dann ihro hochgräfliche Gnaden zu Wied-Neuwied, andern Theils seit vielen Jahren anhängig ist Fischer, Christian H. H. 1771

Vom Abtriebsrecht, so der unmittelbaren Reichsritterschaft zustehet Cramer, J. U. ¬von¬ 1769

Reglement die fürstl. Oranien-Nassauische Bäder zu Embs und die Taxe in dem dasigen herrschaftlichen Hause betreffend 1768

Ob und wie die Belehnungen: als Mannlehn, zu rechtem Mannlehn, denen getreuen Mannen, denen rechten Erben und besonders rechten Mann-Leibs-Lehnserben notwendig alle Frauenspersonen von der Lehnfolge fürnehmlich bei erzstift-kölnischen Lehen gänzlich ausschließe? Cramer, J. U. ¬von¬ 1767

Ob die kurkölnisch-erzstiftische Lehen ohne Einwilligung derer Agnaten verkauft und verpfändet werden können. Cramer, J. U. ¬von¬ 1766

Ob die überrheinische Lehen vor Kunkellehen zu halten, wann sie zumalen geistlich sind, und ob das bei deren Verleihung vorkommende Wort Ganerben solche qualitatem eines ganerbschaftlichen Lehens andeute? Cramer, J. U. ¬von¬ 1764

Von einer besonderen Bedeutung des Wortes Zehenden oder Decima, da es nemlich soviel als Territorium und Distrikt heißt. Cramer, J. U. ¬von¬ 1763

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