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Graf Gerhard II. von Sayn wird vom Kaiser Friedrich III. zum Statthalter über die heimlichen Westphälischen Gerichte ernannt Vogel, Christian Daniel 1842

Streitigkeiten wegen Bendorfs zwischen der Abtei Laach und der verwitweten Gräfin von Sayn, Juliane Louise. Böhm, J. H. 1836

Mannbuch der Grafschaft Sain. Reisach, K. A. Graf von 1835

Ueber den Bergbau der Alten, in den Ländern des Rheins, der Lahn und der Sieg [Elektronische Ressource] : zur Berichtigung von Gmelins Beiträgen zur Geschichte des deutschen Bergbau's, in so weit solche die Rheingegenden betreffen ; mit Urkunden aus dem zwölften, dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert Engels, Johann Daniel 1808

Weitere kurze Uebersicht der so wohl ins Possessorium, als Petitorium einschlagenden Rechtsfragen über die zwischen dem Engelbertischen Mannstamme der Grafen zu Sayn-Wittgenstein und den Fürstlich-weiblichen Nachkommen dieser Linie streitige Erbfolge in das Mannlehen der Graffschaft Sayn : mit Gutachten, wie sie in gütliche, und bei deren Entstehung in Rechtswege dahin einzuleiten sey, daß die nach dem Westphälischen Frieden ex capite Amnestiae noch zu restituiren rückständige Grafen von Sayn in Statum, qui fuit ante Bellum tricennale, wieder eingesetzt, die Nachkommen der Saynischen Töchter aber mit dem Petitorio an das prävenirte Kaiserliche Kammergericht verwiesen werden Haas, Damian Ferdinand 1799

Weitere Kurze Uebersicht der so wohl ins Possessorium, als Petitorium einschlagenden Rechtsfragen über die zwischen dem Engelbertischen Mannstamme der Grafen zu Sayn-Wittgenstein und den Fürstlich-weiblichen Nachkommen dieser Linie streitige Erbfolge in das Mannlehen der Graffschaft Sayn : Mit Gutachten, wie sie in gütliche, und bei deren Entstehung in Rechtswege dahin einzuleiten sey, daß die nach dem Westphälischen Frieden ex capite Amnestiae noch zu restituiren rückständige Grafen von Sayn in Statum, qui fuit ante Bellum tricennale, wieder eingesezt - die Nachkommen der Saynischen Töchter aber mit dem Petitorio an das ... Kammergericht verwiesen werden Haas, Damian Ferdinand 1799

Ausführliche Darstellung der ... Grafschaft Sayn ... Haas, Damian Ferdinand 1797

Kurze Uebersicht der ausführlichen Darstellung der in dem Mannlehen der Grafschaft Sayn und den dieser incorporirten Erblehen sowohl, als Allodial- und Stammgütern dem Engelbertischen Mannstamme der Herren Grafen zu Sayn-Wittgenstein nach dem alten Gewohnheitsrechte des hohen Adels, den besonderen Erbvereinen, und den deutschen sowohl, als gemeinen Lehenrechten, mit Ausschließung der Ernestinischen Frauen Töchter und Ihrer Fürstlich- und Gräflichen Nachkommen allein zustehenden Erbfolge [Elektronische Ressource] Haas, Joseph Alois Ferdinand 1797

Kurze Uebersicht der ausführlichen Darstellung der in dem Mannlehen der Graffschaft Sayn und den dieser incorporirten Erblehen sowohl, als Allodial- und Stammgütern dem Engelbertischen Mannstamme der Herren Grafen zu Sayn-Wittgenstein nach dem alten Gewohnheitsrechte des hohen Adels, den besonderen Erbvereinen, und den deutschen sowohl, als gemeinen Lehenrechten, mit Ausschließung der Ernestinischen Frauen Töchter und Ihrer Fürstlich- und Gräflichen Nachkommen allein zustehenden Erbfolge Haas, Joseph Alois Ferdinand 1797

Kurze Uebersicht der von dem Herrn Burggrafen von Kirchberg, Grafen zu Sayn-Hachenburg, in zweyen Rekursschriften vom 30ten Merz 1792, uns 5ten Sept. 1794, sodann einem nachgefolgten Oromemoria dem versammelten Reich vorgelegten Beschwerden über das Verfahren eines Reich-Kammergerichtlichen Senats in zweyen Streitsachen des Herrn Burggrafen mit Seinen Untertanen des Grundes Seel- und Burbach 1796

Ungrund der anmaßlichen Gräflich-Saynischen Landesherrlichen Erbschutz- und Vogteygerechtigkeit über die Abtey Marienstatt [Elektronische Ressource] : und weiterer Beweiß daß dieselbe wider die mannichfaltigen Zudringlichkeiten der Herren Grafen von Sayn im Besitze der Immunität von der Gräflich-Saynischen Landeshoheit wie auch anderer Freyheiten und Rechte ... zu handhaben sey ; Mit Anlagen sub Num. 1. bis 106. Haas, Damian Ferdinand 1783

Beweiß, daß die Abtey Marienstatt wider die Ermächtigungen der Herren Grafen von Sayn in dem Besitz der Immunität von der gräflich-Saynischen Landeshoheit, wie auch in dem Besitz anderer Freyheiten und Gerechtsame, vi rei Ivdicatae et transactae, von dem Höchstpreislichen Kaiserlichen Reichshofrath, allergerechtest zu handhaben sey [Elektronische Ressource] Haas, Damian Ferdinand 1771

Merkwürdiges Exempel, wo das Wort Comecia in camera imperiali von einer ganzen Grafschaft verstanden worden und in diesem Verstand von sonderbarer rechtlicher Wirkung gewesen. (Betrifft die Grafschaft Sain). Cramer, J. U. von 1762

Staats-Recht der Reichs-Grafschaft Sayn Moser, Johann Jacob 1749

Staats-Recht der Reichs-Grafschafft Sayn [Elektronische Ressource] Moser, Johann Jacob 1749

Facti species, in Sachen derer Herren Grafen zu Wittgenstein auch respective Hohenstein, contra seine hoch-fürstl. Durchlaucht zu Brandenburg-Onolzbach wie auch des Herren Burggrafen zu Kirchberg und Grafen zu Sayn und Wittgenstein hoch-gräfliche Excellence : samt beygefügten Anmerckungen eines Rechts-Gelehrten 1746

Kurtze Vorstellung Derer Wohlhergebrachten Gerechtsame Derer beyden Reichs-Gräflich-Saynischen Häuser zu Besondern Sitz und Stimmen auf Nieder-Sächsisch-Westphälischen Grafen-Tagen : nebst Anlagen von Num. 1 biß 48 inclus. 1745

Rechts-gegründetes Bedencken, Worinnen ausgeführet worden, Daß denen Herren Grafen von Wittgenstein, Wegen Ihrer Praetension, so Dieselbe Auf die Reichs-Grafschafft Sayn machen, Nondum plene liberato spolio & solutis expensis, Keine Rechtliche Action gebühre, ... [Elektronische Ressource] : nebst Beylagen ... und einem Anhang, welcher ... enthält Senckenberg, Heinrich Christian von 1744

Kurtze Und Gründliche Nachricht, Von Dem Zustand derer Reformirten Kirchen und bißhero in Ecclesiasticis entstandenen Jrrungen in der Graffschafft Sayn : ["Wie sich solche unter Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. Dem Herrn Hertzogen von Sachsen-Eisenach, Wie auch des Hn. Burg-Graffen von Kirchberg Hoch-Gräffl. Excell. Als dermahligen in besagter Graffschafft Sayn, regierenden Landes-Herrschafften, und Dero Vorfahren nach und nach hervorgethan, und biß hierhin continuiret worden","Kurtze Vnd Gründliche Nachricht, Von Dem Zustand derer Reformirten Kirchen und bißhero in Ecclesiasticis entstandenen Jrrungen in der Graffschafft Sayn"] 1718

Kurtzer Bericht, Daß die gantze Grafschafft Sayn/ sampt ihren Mannschafften, Lehenschafften, Schlössen, Landen, Leuthen, Rechten und Zugehörungen, von viel hundert Jahren Chur-Pfaltz Mann-Lehen gewesen und noch sey, auch daß so wohl Die Pfaltz-Graffen Churfürsten/ In Possessione dominii directi & investiendi masculos; als auch deren Mannliche Lehen-Leuth In possessione dominii utilis biß in den letzten Krieg gebliben [Elektronische Ressource] : Und dannenhero des Paltz-Graffen Churfürstl. Durchleucht: Und Dero Mannliche Lehen-Leuth, vermög Instrumenti Pacis wiederum darein zu restituiren, und respectivè darbey zu manuteniren, Die Restituentes aber/ Dafern sie an gedachte Graffschafft oder deren Stück noch einigen Anspruch zu haben vermeinen, post factam restitutionem, damit ad Judicem competentem zu verweisen seyen 1661

Kurtzer Bericht, daß die gantze Grafschafft Sayn sampt ihren Mannschaften, Lebenschafften, Schlössen, Landen, Leuthen, Rechten und Zugehörungen, von viel hundert Jahren Chur-Pfaltz Mann-Lehen gewesen und noch sey : auch daß so wohl die Pfaltz-Graffen Churfürsten ... die restituentes aber dafern sie an gedachte Graffschafft oder deren Stück noch einigen Anspruch zu haben vermeinen, post factam restitutionem, damit ad judicem competentem zu verweisen seyen 1661

Kurtzer Bericht Daß die gantze Grafschafft Säyn/ sampt jhren Mannschafften/ Lehenschafften/ Schlössen/ Landen/ Leuthen/ Rechten/ und Zugehörungen/ von viel hundert Jahren Chur-Pfaltz Mann-Lehen gewesen und noch sey/ Auch daß so wol Die Pfaltzgraffen ChurFürsten/ In Possessione Dominii directi & investiendi masculos, als auch deren Mannliche Lehen-Leuth in possessione dominii utilis biß in den letzten Krieg gebliben [Elektronische Ressource] : Vnd dannenhero des Paltzgraffen ChurFürstl: Durchleucht: Vnd dero Mannliche Lehen-Leut/ vermög Instrumenti Pacis widerumb darein zu restituiren/ und respectivè darbey zu manureniren/ Die Restituentes aber/ Dafern sie an gedachte Graffschafft oder deren stück noch einigen Anspruch zu haben vermeinen/ post factam restitutionem, damit ad Judicem competentem zu verweisen seyen 1661

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