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Keine Neuregelung der Versorgungsbezüge mit Wirkung für die Vergangenheit : OVG Rheinland-Pfalz 2010

Neubescheidung von Versorgungsbezügen auf Antrag : Versorgungsabschlag nach altem Recht bei Teilzeit und Beurlaubung : Rheinland-Pfalz folgt Bundesregelung 2008

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